Hey, hier kannst du deine Zuschläge nachprüfen, ob dein Arbeitgeber die korrekt berechnet hat.
Falls dein AG ein iGZ/BAP-Mitglied ist, sind alle Zuschläge bis zum 15. des folge Monats auszuzahlen.
Nachbrechnung oder eine spätere Zahlung ist laut der Fachanweisung und dem zuständigen Arbeitsamt für Arbeitsnehmerüberlassung nicht erlaubt.
Unsere Geschäftszeiten: 09:00 - 16:00 Uhr (Mo-Do) + 09:00-14:00 (Fr)